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Es gab schon viele Päpste und Bischöfe, die Prostitution erlaubten und dafür eigene Bordelle mit Nonnen betrieben.
Um einen Krieg gegen die Türken zu finanzieren, baute Papst Sixtus IV. (1471-1484) in Rom ein vornehmes Bordell für beide Geschlechter. Seine Kurtisanen sollen ihm jede Woche einen »Julio« aus Gold bezahlt haben, was jährliche Einnahmen von 26.000 Dukaten ergaben.
Zu Zeiten des Papstes Klemens VI. (1342-1352) waren die Prostituierten so zahlreich, dass Papst Klemens ihnen eine Steuer auferlegte. Der Historiker Joseph McCabe stöberte gar eine Urkunde auf, aus der hervorgeht, dass päpstliche Beamte »ein schönes, neues, ansehnliches Bordell« von der Witwe eines Arztes kauften. Die Urkunde verzeichnet fromm, der Ankauf sei »im Namen Unseres Herrn Jesus Christus« erfolgt.
In Deutschland hatte sich eine neue Form der Tempelprostitution entwickelt. Im Straßburger Münster trieben sich Prostituierte herum. Was man dazu wissen sollte: Der Bischof von Straßburg leitete ein Bordell.
Der Dekan des Würzburger Doms soll den gesetzlichen Anspruch besessen haben, jedes Jahr aus jedem Dorf der Diözese ein Pferd, eine Mahlzeit und ein junges Mädchen zu erhalten.
Eine direktere Form der Tempelprostitution wurde im dreizehnten Jahrhundert in Rom wiedereingeführt. Alle ortsansässigen Huren wurden zusammengetrieben und in der unterirdischen Kapelle der Kirche Santa Maria an die Arbeit geschickt, umgeben von einigen der heiligsten Gegenstände der Christenheit.
Papst Julius II. verfügte am 2. Juli 1510 in einer päpstlichen Bulle die Einrichtung eines Bordells, in dem junge Frauen ihrem Gewerbe nachgehen durften.
Die nachfolgenden Päpste Leo X. und Klemens VII. duldeten dieses Etablissement ebenfalls unter der Bedingung, dass ein Viertel der gesamten Habe der dort arbeitenden Frauen nach ihrem Tod in den Besitz der Nonnen von Sainte-Marie-Madeleine übergeht.
Vielweiberei, Sodomie und Inzest waren noch die harmlosen Laster von Päpsten …